Barrierefreiheit

Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.getr.rw.fau.de verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 23. August 2024
Letzte Überprüfung: 23. August 2024

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt. Diese Dokumente sind nicht in einer barrierefreien Version verfügbar.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
  • Zu mittels Karten oder Kartenbildern eingebundenen Anfahrtsbeschreibungen fehlt derzeit die textuelle Beschreibung.

Begründung

Wir sind noch dabei, die Inhalte unseres Webauftritts auf Barrierefreiheit zu überprüfen und arbeiten daran, diesen entsprechend zu gestalten.

Alternative Zugangswege

Sollten Sie Zugang zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich gern per Mail oder telefonisch während der Öffnungszeiten des Sekretariats an uns wenden.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktperson

Sabine Trippmacher

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht Hindenburgstr 34 91054 Erlangen

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München