Barrierefreiheit
Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.getr.rw.fau.de verfügbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit
Methodik der Prüfung: | Selbstbewertung |
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Erstellungsdatum: | 23. August 2024 |
Letzte Überprüfung: | 23. August 2024 |
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
- PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
- Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt. Diese Dokumente sind nicht in einer barrierefreien Version verfügbar.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
- Zu mittels Karten oder Kartenbildern eingebundenen Anfahrtsbeschreibungen fehlt derzeit die textuelle Beschreibung.
Begründung
Wir sind noch dabei, die Inhalte unseres Webauftritts auf Barrierefreiheit zu überprüfen und arbeiten daran, diesen entsprechend zu gestalten.
Alternative Zugangswege
Sollten Sie Zugang zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich gern per Mail oder telefonisch während der Öffnungszeiten des Sekretariats an uns wenden.
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktperson
Sabine Trippmacher
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht Hindenburgstr 34 91054 Erlangen- Telefon: +49 9131 85 29243
- E-Mail: getr@fau.de
Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie InformationstechnikSt.-Martin-Straße 47
81541 München