Bewerbung und Zulassung
Der neue Masterstudiengang „Recht und Informatik“ richtet sich an Studierende, die sich für folgende Themenkomplexe im Zusammenhang mit ihrer späteren beruflichen Tätigkeit interessieren:
- Grundkonzepte und Methoden der Informatik (z. B. Programmiersprachen, Computerarchitekturen, Software, etc.)
- der Digitalisierung zugrundeliegende technische bzw. informationstechnologische Vorgänge
- technische Probleme der „Digitalisierungstechnik“ und entsprechende methodische Lösungsfindung
wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge und Hintergründe
Entsprechende technische oder informationstechnologische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Idealerweise haben Studierende:
- ein breites Interessenfeld und die Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen fachübergreifenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu befassen,
- die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und auf das Wesentliche zu abstrahieren,
- die Motivation, bei der Lösung interdisziplinärer Aufgaben mitzuwirken.
Der Zugang zum Studiengang erfolgt ohne eine lokale Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Zulassungsvoraussetzungen sind
1. das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) jeweils mit einer Punktzahl von mindestens 6,5 Punkten (Notenstufe befriedigend) oder einen vergleichbaren Abschluss einer in- oder ausländischen Hochschule und
2. das erfolgreiche Absolvieren des Qualifikationsfeststellungsverfahrens
Eine Bewerbung für das Wintersemester 2023/24 ist im Zeitraum 13. April 2023 – 15. Juli 2023 möglich.
⇒ Bewerbung und Einschreibung