Prof. Hofmann äußert sich im Interview mit alexander zum umstrittenen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform. Artikel 17 regelt die Haftung von Plattformen wie YouTube für Urheberrechtsverletzungen. Bei aller Aufregung um "Uploadfilter" droht dennoch nicht das Ende des Internets. Schon nach alter Rechtslage gab es Filterverpflichtungen, während die Neuregelung Nutzerrechte sogar stärkt.
In "FAZ Einspruch" v. 15.07.2019 äußern sich Franz Hofmann und Herbert Zech zur Rechtfertigung des Privateigentums. Eigentum ist nicht eine beliebig verhandelbare soziale Wohltat zugunsten einer (ohnehin) privilegierten Bürgerschicht, sondern die Grundlage privaten Wirtschaftens und breiten Wohlstands.
Am 9.1.2018 nahm Prof. Hofmann in einem Interview mit der Nürnberger Zeitung Stellung zum viel diskutierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), mit dem Hetze und Falschmeldungen in sozialen Netzwerken eingedämmt werden sollen.
Juli 2017: Kann Recht uns helfen, die Kontrolle zu behalten? – Prof. Hofmann im Interview, alexander, aktuelles aus der Friedrich-Alexander-Universität, Nr. 105