Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht ist zum 1. März 2025 eine Teilzeitstelle (25 %) als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in zu besetzen. Besonders geeignet ist die Stelle für eine Tätigkeit neben dem Rechtsreferendariat.
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