Forschung

Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht versteht sich als Einrichtung zur wissenschaftlichen Begleitung grundlegender Entwicklungen im Recht des Geistigen Eigentums und im Technikrecht. Gleichzeitig will er ein Forum für interdisziplinären Austausch bieten und als Schnittstelle zur Rechtspraxis fungieren.

Die wesentlichen Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls sind im Einzelnen:

  • Grundfragen im Recht des Geistigen Eigentums und im Bürgerlichen Recht, insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung
  • Technikrecht, insbesondere Fragen der Haftung für neue Technologien und „Legal Tech“
  • Rechtsdurchsetzung („Law of Remedies“)

Weitere Interessengebiete sind das Lauterkeitsrecht und das Zivilverfahrensrecht.