Rechtsdurchsetzung
Während in Deutschland speziell in der Juristenausbildung ein „Denken in Ansprüchen“ vorherrscht, wird im anglo-amerikanischen Rechtskreis zwischen rights und remedies unterschieden. Die Rechtsdurchsetzung wird als eigenständiger Problemkreis verstanden. Anders als im deutschen Privatrecht gibt es eigene Lehrbücher und ganze Vorlesungen explizit zu „Remedies“. Die Entwicklung eines Law of Remedies auch in Deutschland erscheint als Forschungsdesiderat – zumal vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung. Gerade über die differenzierte Durchsetzung von Rechten können widerstreitende Interessen fair ausgeglichen werden.
Neben der Konturierung eines „Law of Remedies“ sind folgende Themen Gegenstand der aktuellen Forschung:
- die Analyse einzelner Ansprüche (insbesondere von Unterlassungsansprüchen),
- die Durchsetzung von Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechten im Internet (Intermediärshaftung) und
- Fragen rund um die Abmahnung als außergerichtliche Rechtsdurchsetzung.
- Von Interesse sind ferner Fragen rund um private enforcement und die Möglichkeiten/Risiken automatisierter Rechtsdurchsetzung.